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Eine Lösung des gordischen Knotens der Bebauung außerhalb der Ortsgrenzen und des jüngsten

Beschlusses des Obersten Verwaltungsgerichts, der die Verwertung entsprechender Grundstücke
erschwert, soll eine Übergangsbestimmung des Ministeriums für Umwelt und Energie bringen.
Dies bestätigte gestern im Parlament der stellvertretende Umweltminister Nikos Tagaras, der den
Plan der Regierung für eine gesetzliche Regelung noch vor Ostern bekannt gab, mit dem Ziel, diese
bis Karmittwoch zu verabschieden.
Das Ministerium, das unter dem Druck von Abgeordneten, Ingenieuren und Bürgern gleichermaßen
steht, ist aufgefordert, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die durch die jüngste Entscheidung
des Obersten Verwaltungsgerichts für ein Grundstück auf Patmos entstanden sind, wonach die
Mindestfläche von vier Stremma nicht ausreicht, um ein Grundstück außerhalb des Bebauungsplans
zu bebauen.
Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Grundstück an einer öffentlichen Straße liegen, was
seit 1985 gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit dieser Entscheidung wurde die Erteilung von
Baugenehmigungen durch die Planungsbehörden faktisch gestoppt.
In der Praxis ist die Forderung nach einer Frontseite an einer öffentlichen Gemeindestraße, die durch
einen Verwaltungsakt anerkannt ist, jedoch nicht durchführbar, da ein entsprechender, durch einen
Verwaltungsakt rechtlich anerkannter Nachweis bis heute fehlt.

Daher wird das Umweltministerium, um das Problem der öffentlichen Straßen anzugehen, mit der
Genehmigung des gesamten öffentlichen Straßennetzes, das es in Angriff nimmt, eine Verordnung
erlassen, um die Erteilung von Genehmigungen, die auf diese Mängel stoßen, freizugeben.

Die neue Regelung sieht vor, dass Grundstücke, die durch Aufteilung vor 1985 gebildet wurden, auch
dann bebaut werden dürfen, wenn sie keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße haben. Für spätere
Grundstücke, d. h. für den Zeitraum von 1985 bis 2003 gebildete, ist die Möglichkeit der Bebauung
unter Bedingungen vorgesehen, wie z. B. dem Anschluss an ein anerkanntes öffentliches
Straßennetz.
Wie Herr Tagaras gestern im Parlament erklärte, wird die Verordnung die Probleme lösen, die durch
die Entscheidung im Fall Patmos entstanden sind.
Er betonte, dass ein Gesetz aus dem Jahr 2003 ausnahmsweise ein Baurecht und ein
Durchfahrtsrecht durch eine Baugenehmigung (Durchfahrtsrecht durch ein Nachbargrundstück)
vorsehe, wenn das betreffende Grundstück vor Inkrafttreten des Gesetzes (31.12.2003) geschaffen
worden sei.

Es sei darauf hingewiesen, dass die neue Verordnung des Umweltministeriums so lange in Kraft ist,
bis die notwendigen Studien für die Festlegung von Straßen und die neue Stadtplanung durch die
lokalen und speziellen Stadtpläne fortgeschritten sind.
Wie der stellvertretende Minister gestern vor dem Parlament erklärte, sind heute in 69
Inselgemeinden die Ausschreibungsverfahren abgeschlossen und die Unterzeichnung des Vertrags
mit dem Auftragnehmer für die Erfassung des bestehenden Straßennetzes in den nicht beplanten
Gebieten wird erwartet, so dass die Anerkennung der öffentlichen Straßen erfolgen kann. Er sagte,
dass für den Rest Griechenlands mit einem Betrag von weiteren 60 Millionen Euro gerechnet wird.
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Quelle: „newmoney“ 04. April 2023
Eigene Übersetzung

 

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