Neu
Schauen Sie sich Verwandte Themen.

 

Volos, 17-06-2013

DRINGEND

Liebe Klienten und Pilionfreunde,

in diesem Jahr sind alle ausländischen Immobilienbesitzer - ebenso wie

bisher die Einheimischen – aufgefordert, eine Einkommens-Steuerklärung

(Formblatt „Epsilon 1“) einzureichen, auch wenn sie keinerlei Einkommen in

Griechenland erzielen, ebenso die Immobilienbesitz-Erklärung (Formblatt „E

9“) in Übereinstimmung mit dessen aktuellem Zustand (Lage, Größe,

Bebauung, Nutzfläche, Besitzverhältnis).

Diese Erklärungen E 1 und E 9 sind dem Finanzamt per Internet einzureichen,

wofür zunächst auf dessen Website eine Persönlichen IdentifikationsNummer (PIN) zu beantragen ist.

Ich kann diese Aufgabe übernehmen; die einmaligen Kosten dafür wären 60

Euro. - Wer bereits im letzten Jahr eine solche PIN erhalten, aber noch nicht

aktiviert hat, müsste eine neue beantragen.

Für die Einreichung benötigen Sie eine Stromrechnung (Kopie) – soweit

vorhanden – zu dem Haus, da die Strom-Kundennummer mit einzutragen ist.

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen ist allgemein der 22-7-

2013;

Eine allgemeine Immobilien-Abgabe (Grundsteuer) gibt es noch nicht,

abgesehen von der jetzigen befristeten Sondersteuer auf elektrifizierte Häuser,

die mit der Strom-rechnung eingezogen wird.

Wegen Rückfragen, per Mail oder telefonisch, stehe ich zur Verfügung.

(PS ICH BRAUCH GEBURTSDATUM UND STROMRECHNUNG)

Mit besten Grüßen vom sommerlichen Pilion

Johanna Zacharopoulou

Rechtsanwalt Dienstleistungen
Joanna Zacharopoulou & Partners

Adresse
Route F. Fereou 119 Volos
Telefon
+3024210 47523
Fax
+3024210 46897

Karte